Stadt-Apotheke Immenstadt

Beratung und Kompetenz rund um Ihre Gesundheit


Verhaltensregeln bei Verdacht auf Covid-19

» Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt[1] wenden. Dies gilt auch, wenn Sie keine Krankheitszeichen haben.

» Wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenem Risikogebiet[2] aufgehalten haben, melden Sie sich unabhängig von Krankheitszeichen unverzüglich telefonisch unter Hinweis auf Ihre Reise beim zuständigen Gesundheitsamt.

» Nach einem Aufenthalt in Regionen, die zwar kein Risikogebiet sind, in denen aber Covid-19-Fälle vorkommen, sollte man unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Kommt es innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise zu Fieber, Husten oder Atemnot, sollte der Arzt aufgesucht werden ‒ allerdings nur nach telefonischer Voranmeldung und mit Hinweis auf die Reise.


Wo finde ich weitere Informationen (Auswahl)?

»            Robert Koch-Institut (www.rki.de)

»            Bundesministerium für Gesundheit (www.bmg.bund.de)

»            Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de)

»            Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de) Informationen für Reisende und Rückholungen von
              Reisenden

»            Weltgesundheitsorganisation (www.who.org)


[1] Gesundheitsamt nach Postleitzahl: https://tools.rki.de/plztool


[2] Risikogebiete veröffentlicht das RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html